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Real Estate in Marina di Ragusa

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nach Datum 01/09/2012 zuerst 15/09/2012  prenotando l'intero periodo, 800€  invece di 1200€
nach Datum 01/09/2012 zuerst 01/10/2012  prenotando l'intero periodo, 1200€  invece di 2200€
nach Datum 01/09/2012 zuerst 15/09/2012  500€  a settimana invece di 600€.  Risparmi 100€
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nach Datum 15/09/2012 zuerst 29/09/2012  400€  a settimana invece di 500€.  Risparmi 100€
Ragusa Immobiliare - Agenzia Immobiliare a Marina di Ragusa - Urlaubsvermietung - Villaggio Andrea Doria 4
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Ragusa Immobiliare - Agenzia Immobiliare a Marina di Ragusa - Urlaubsvermietung - Casa in centro 2
nach Datum 01/06/2012 zuerst 30/06/2012  prenotando l'intero periodo, 1000€  invece di 1400€
Ragusa Immobiliare - Agenzia Immobiliare a Marina di Ragusa - Urlaubsvermietung - Via Brin 8

Informationen zum kauf eines hauses auf Sizilien

INFORMATIONEN ZUM KAUF EINES HAUSES AUF SIZILIEN (ITALIEN, RAGUSA)

Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Bürger aus anderen Staaten, die Immobilien auf Sizilien erwerben möchten.

Falls Sie daran interessiert sind, Eigentum auf Sizilien zu erwerben, wird empfohlen, dies über eine Immobilienagentur abzuwickeln, die durch die Handelskammer lizensiert ist. Der Kauf und Verkauf von Objekten wird auf Sizilien grundsätzlich nur über akkreditierte und lizensierte Immobilienagenturen abgewickelt.

Ragusa Immobiliare ist bei der Handelskammer in Ragusa im Bereich der “Agenti Immobiliari e sezione Agenti Immobiliari a titolo oneroso” unter der Nummer 272 registriert.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen kurz die Vorgehensweise beim Erwerb von Eigentum auf Sizilien, Italien.

Schritt 1: Das Angebot

Ragusa Immobiliare unterstützt Sie gerne bei Ihrem Kaufvorhaben. Durch ein erstes Angebot, welches Sie als Kunde über unser Immobilienbüro abgeben, wird der Kaufprozess initiiert. Sobald Sie sich für ein Objekt auf Sizilien entschieden haben, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes “Proposta irrevocabile d'acquisto” aufzusetzen. Dieses Dokument, welches vom potentiellen Käufer wie auch Verkäufer unterschrieben wird, beinhaltet das Vorrecht des Käufers auf das Objekt. Dieser Vorvertrag regelt den Verkaufspreis, identifiziert Käufer und Verkäufer, das zu verkaufende Objekt sowie das Datum für die Unterzeichnung des sogenannten „Compromesso“ (siehe unten). Bei Unterzeichnung des “Proposta irrevocabile d'acquisto” wird eine Sicherheitsleistung von 10,00 Prozent auf den vereinbarten Kaufpreis fällig. Diese kann von Ragusa Immobiliare verwaltet werden und wird bei der Unterzeichnung des „Compromesso“ an Sie zurückerstattet. Wenn Sie es wünschen, kann die Kaution auch direkt beim Verkäufer hinterlegt werden und beim Kauf als Anzahlung verwendet werden.

Falls Sie sich nach der Unterzeichnung des “Proposta irrevocabile d'acquisto” gegen den Kauf des Objektes entscheiden sollten, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Kaution in diesem Fall dem Verkäufer zukommt, da dieser das Objekt anderen potentiellen Käufern vorenthalten hat. Falls der Kauf aufgrund von unvorhergesehenen, außerhalb Ihrer Verantwortung liegenden Gründen nicht vollzogen werden kann, wird Ihnen die Kaution selbstverständlich erstattet. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Gutachter zu beauftragen, um eine Analyse des Objektes durchzuführen, falls dies von Ihnen gewünscht wird.

Schritt 2: Vorvertrag

Der vorläufige Vertrag (Compromesso) verpflichtet beide Seiten zum Kauf bzw. Verkauf. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen und Umstände des Kaufvertrages und beinhaltet detaillierte Informationen zum Kaufpreis, zu den Zahlungsmodalitäten, zum Objekt sowie Garantien des Verkäufers. Es können zudem andere rechtlich relevanten Details genannt werden.

Im Rahmen dieser Aktivität (Caparra) wird eine Kaution von üblicherweise 1/3 des Kaufpreises fällig. Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie bei einem Rückzug aus dem Kaufvertrag, nachdem der „Compromesso“ von beiden Seiten unterschrieben wurde, die Kaution an den Verkäufer abtreten. Falls der Verkäufer sein Angebot zurückzieht, erhalten Sie von diesem den zweifachen Wert der Kaution.

Schritt 3: Der Kaufvertrag

Dies ist der Abschluss des Kaufvorgangs, welcher das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer überträgt (in der Regel ein bis drei Monate nach Unterzeichnung des „Compromesso“). Der Kaufvertrag wird von einem Notar aufgesetzt, der beide Seiten vertritt. Käufer, Verkäufer und ein Mitarbeiter von Ragusa Immobiliare sind bei der Unterzeichnung des Dokuments im Notariat zugegen. Sie als Käufer können persönlich vor Ort erscheinen oder erstellen eine Vollmacht für den Notar, falls Sie nicht anwesend sein können. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer und den Notar fällig. Wir möchten Sie darauf hinweisen, den Betrag rechtzeitig auf Ihr italienisches Bankkonto zu überweisen oder durch andere Dienste sicherzustellen, dass die exakte Summe am Tag des Kaufs verfügbar ist.

Falls Sie nicht anwesend sein können, formuliert Ragusa Immobiliare eine Vollmacht für den Notar, welche Ihnen per Post, Fax oder E-Mail zugesandt wird. Diese muss, nachdem Sie unter Zeugen von Ihnen unterzeichnet wurde, offiziell beglaubigt und an uns gesendet werden. Mit dieser Vollmacht ermächtigen Sie Ragusa Immobiliare den Kaufvertrag in Ihrem Auftrag zu unterzeichnen.

Zusätzliche Kosten für den Käufer:

Immobiliensteuer von drei (3,0) Prozent [vier (4,0) Prozent, wenn das Objekt von einer Baufirma direkt erworben wird], wenn das Objekt als erster Wohnsitz in Italien angegeben wird oder zehn (10,0) Prozent, wenn der Käufern bereits ein Objekt in Italien besitzt oder auf den offiziellen ersten Wohnsitz in Italien verzichtet. Bitte beachten Sie, dass sich die Berechnung der Steuerschuld auf den Wert des Objektes im Grundbuchregister und nicht auf den Kaufpreis bezieht. Der Wert von Grundstücken kann relativ niedrig sein, solange es sich nicht um z.B. Bauland oder Olivenhaine handelt.

Die Gebühr für den Notar wird bei Unterzeichnung des Vertrages fällig.

Zudem wird die Gebühr für den Gutachter, welcher alle Dokumente des Objektes auf Richtigkeit und rechtliche sowie bauliche Sicherheit prüft, bei Vertragsabschluss fällig. Einige Notare arbeiten direkt mit den Gutachtern zusammen, so dass nur einen Gebühr für beide Leistungen anfällt.

Die laufenden Kosten für Ihr Objekt beinhalten:

  • Jährliche Steuerabgabe: dies kommunale Steuer richtet sich nach dem Wert des Objektes. Sie muss zweimal im Jahr, im Juni und im Dezember, entrichtet werden. Für Personen, die Ihren Wohnsitz in einem anderen Land haben, besteht die Möglichkeit, diese Steuer einmalig im Dezember zu bezahlen.
  • Entsorgungsabgabe, bezahlbar einmal oder viermal im Jahr
  • Nebenkosten, wie Elektrizität, Wasser, Gas, Telefon (bei Bedarf)
  • Kosten für den Besitz von Eigentum in Wohnanlagen, die gemeinsame Nutzungsbereiche wie Gärten, Straßen, Swimming Pool, Tennisplatz usw., offerieren

Die meisten der hier angegebenen Kosten können über einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank beglichen werden, jedoch kann es nötig sein, einzelne Überweisungen zu tätigen.

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